Wir vertreten gegenüber unseren Mandanten eine klare Preisstruktur. Der Gesetzgeber gibt in der Steuerberatergebührenverordnung einen klaren Rahmen vor.
Wir vertreten die Philosophie, dass unsere Mandanten mit der bezahlten Rechnung für die Steuererklärung auch einen Anspruch auf eine gute Beratung haben. Daher verlangen wir für normale Beratungen im Rahmen der Steuererklärung keine extra Gebühren. Erst bei aufwändigeren Angelegenheiten, wie Betriebsprüfungen, Umwandlungen oder Erbfolgeberatung wird eine Gebühr fällig.
Hier einige Beispiele aus der Steuerberatergebührenverordnung:
Arbeitnehmer mit 38.000 EUR Jahresbruttogehalt. (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 und § 27 Abs. 1 Nr. 1 StbGebV)
Einkommensteuer 1/10 Tabelle A EUR 90,20
Anlage N 1/20 Tabelle A EUR 45,10
+ eventueller Auslagenpauschale
+ 19 % Umsatzsteuer EUR 25,70
= gesamt EUR 161,00
Rentner mit 1.500 EUR monatlicher Rente (Rentenbeginn vor 2005). (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 und § 27 Abs. 1 Nr. 1 StbGebV)
Einkommensteuer 1/10 Tabelle A EUR 60,60
Anlage R 1/20 Tabelle A EUR 30,30
+ eventueller Auslagenpauschale
+ 19 % Umsatzsteuer EUR 17,27
= gesamt EUR 108,17
Arbeitnehmer mit 48.000 EUR und einer vermieteten Wohnung (Mieteinnahmen 6.000 EUR). (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 und § 27 Abs. 1 Nr. 1 StbGebV)
Einkommensteuer 1/10 Tabelle A EUR 104,60
Anlage N 1/20 Tabelle A EUR 52,30
Anlage V 4/20 Tabelle A EUR 67,60
+ eventueller Auslagenpauschale
+ 19 % Umsatzsteuer EUR 42,65
= gesamt EUR 267,15
Selbständiger mit einer Einnahme-Überschussrechnung (Umsatz 100.000 EUR, Gewinn 58.000 EUR)
Einkommensteuer 1/10 Tabelle A EUR 112,30
Umsatzsteuer 2/10 Tabelle A EUR 97,20
Gewerbesteuer 2/20 Tabelle A EUR 224,60
Einnahme-Überschuss-Rechnung
20/10 Tabelle B EUR 592,00
+ eventueller Auslagenpauschale
+ 19 % Umsatzsteuer EUR 194,95
= gesamt EUR 1.221,05
Bilanzierender Handwerker (Umsatz 300.000 EUR, Bilanzsumme 250.000 EUR, Gewinn 45.000 EUR)
Einkommensteuer 1/10 Tabelle A EUR 97,40
Umsatzsteuer 2/10 Tabelle A EUR 151,60
Gewerbesteuer 2/20 Tabelle A EUR 194,80
Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang)
20/10 Tabelle B EUR 1.028,00
+ eventueller Auslagenpauschale
+ 19 % Umsatzsteuer EUR 279,64
= gesamt EUR 1.751,44
Stundensätze soweit nicht über Gebührenverordnung abrechenbar (je angefangene halbe Stunde)
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EUR |
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Steuerberater
Buchhaltung |
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45,00
25,00 |
(Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um Anhaltswerte und keine verbindlichen Angebote handelt. Ausgangspunkt waren hierbei einfache Sachverhalte. Bei umfangreichen Tätigkeiten (Grenzgängern, Doppelte Haushaltsführung, große Vermietungsobjekte etc. kann sich die Gebühr individuell erhöhen. Gerne unterbreiten wir Ihnen persönlich ein verbindliches Angebot.)
Die Tabelle A und B der Steuerberatergebührenverordnung können Sie hier komplett anschauen.