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Wir vertreten gegenüber unseren Mandanten eine klare Preisstruktur. Der Gesetzgeber gibt in der Steuerberatergebührenverordnung einen klaren Rahmen vor.

 

Wir vertreten die Philosophie, dass unsere Mandanten mit der bezahlten Rechnung für die Steuererklärung auch einen Anspruch auf eine gute Beratung haben. Daher verlangen wir für normale Beratungen im Rahmen der Steuererklärung keine extra Gebühren. Erst bei aufwändigeren Angelegenheiten, wie Betriebsprüfungen, Umwandlungen oder Erbfolgeberatung wird eine Gebühr fällig.

 

Hier einige Beispiele aus der Steuerberatergebührenverordnung:

 

Arbeitnehmer mit 38.000 EUR Jahresbruttogehalt. (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 und § 27 Abs. 1 Nr. 1 StbGebV)

 

Einkommensteuer     1/10 Tabelle A   EUR   90,20

Anlage N                  1/20 Tabelle A   EUR   45,10

+ eventueller Auslagenpauschale

+ 19 % Umsatzsteuer                       EUR   25,70

 

= gesamt                                         EUR 161,00

 

 

 

Rentner mit 1.500 EUR monatlicher Rente (Rentenbeginn vor 2005). (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 und § 27 Abs. 1 Nr. 1 StbGebV)

 

Einkommensteuer     1/10 Tabelle A   EUR   60,60

Anlage R                  1/20 Tabelle A   EUR   30,30

+ eventueller Auslagenpauschale

+ 19 % Umsatzsteuer                       EUR   17,27

 

= gesamt                                         EUR 108,17

 

 

 

Arbeitnehmer mit 48.000 EUR und einer vermieteten Wohnung (Mieteinnahmen 6.000 EUR). (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 und § 27 Abs. 1 Nr. 1 StbGebV)

 

Einkommensteuer     1/10 Tabelle A   EUR 104,60

Anlage N                  1/20 Tabelle A   EUR   52,30

Anlage V                  4/20 Tabelle A   EUR   67,60

+ eventueller Auslagenpauschale

+ 19 % Umsatzsteuer                       EUR   42,65

 

= gesamt                                         EUR 267,15

 

Selbständiger mit einer Einnahme-Überschussrechnung (Umsatz 100.000 EUR, Gewinn 58.000 EUR)

 

Einkommensteuer     1/10 Tabelle A    EUR    112,30

Umsatzsteuer           2/10 Tabelle A    EUR      97,20

Gewerbesteuer         2/20 Tabelle A    EUR    224,60

Einnahme-Überschuss-Rechnung

                              20/10 Tabelle B   EUR    592,00

+ eventueller Auslagenpauschale

+ 19 % Umsatzsteuer                        EUR    194,95

 

= gesamt                                         EUR 1.221,05

 

 

 

Bilanzierender Handwerker (Umsatz 300.000 EUR, Bilanzsumme 250.000 EUR, Gewinn 45.000 EUR)

 

Einkommensteuer     1/10 Tabelle A   EUR      97,40

Umsatzsteuer           2/10 Tabelle A   EUR    151,60

Gewerbesteuer         2/20 Tabelle A   EUR    194,80

Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang)

            20/10 Tabelle B                    EUR 1.028,00

+ eventueller Auslagenpauschale

+ 19 % Umsatzsteuer                       EUR    279,64

 

= gesamt                                        EUR 1.751,44

 

 

Stundensätze         soweit nicht über Gebührenverordnung abrechenbar (je angefangene halbe Stunde)

 

 

 

EUR

Steuerberater

Buchhaltung

 

45,00

25,00

 

 

(Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um Anhaltswerte und keine verbindlichen Angebote handelt. Ausgangspunkt waren hierbei einfache Sachverhalte. Bei umfangreichen Tätigkeiten (Grenzgängern, Doppelte Haushaltsführung, große Vermietungsobjekte etc. kann sich die Gebühr individuell erhöhen. Gerne unterbreiten wir Ihnen persönlich ein verbindliches Angebot.)

 

Die Tabelle A und B der Steuerberatergebührenverordnung können Sie hier komplett anschauen.